Hinweis zur Geldwäscheprävention
Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz gegenüber unseren Geschäftspartnern und Interessenten.
Als Unternehmen in der Immobilien- und Finanzvermittlung unterliegt die 4tytwo research GmbH den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG).
Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern und die Integrität wirtschaftlicher Transaktionen sicherzustellen. Diese Regelungen verpflichten uns, bestimmte Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten einzuhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen unserer Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Informationen und Unterlagen anfordern müssen.
Geldwäschegesetz (GwG)
1. Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz
Die 4tytwo research GmbH ist aufgrund ihrer Tätigkeit in der Immobilien- und Finanzvermittlung eine verpflichtete Stelle im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG).
Wir unterliegen daher den gesetzlichen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß den §§ 2 ff. GwG.
2. Interne Sicherungsmaßnahmen
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten haben wir interne Maßnahmen implementiert, insbesondere:
Identifizierung und Überprüfung unserer Vertragspartner (Know-Your-Customer, KYC)
Durchführung von Risikoanalysen gemäß § 5 GwG
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach den gesetzlichen Vorgaben
Schulung relevanter Mitarbeiter im Bereich Geldwäscheprävention
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen
3. Identitätsprüfung (KYC)
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung sowie bei bestimmten Transaktionen die Identität unserer Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu können insbesondere folgende Daten erhoben werden:
Vor- und Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Art, Nummer und ausstellende Behörde eines Identitätsdokuments
Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person
Die Erhebung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
4. Meldepflichten
Besteht der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, sind wir verpflichtet, entsprechende Sachverhalte unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden.
Eine Information der betroffenen Person über eine solche Meldung ist gesetzlich untersagt (§ 47 GwG).
5. Aufbewahrungspflichten
Die im Rahmen der geldwäscherechtlichen Pflichten erhobenen Daten und Dokumente werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer von fünf Jahren aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform gelöscht, sofern keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
6. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der geldwäscherechtlichen Pflichten erfolgt auf Grundlage von:
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
7. Hinweis an Geschäftspartner
Wir bitten um Verständnis, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Angaben und Unterlagen einzuholen und Geschäftsbeziehungen gegebenenfalls abzulehnen, sofern die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.

